Bruttokaltmiete: was Wohngeld als Miete anerkennt
Stand: August 2026
Bruttokaltmiete im Wohngeldrecht ist die vertraglich vereinbarte Miete zuzüglich der kalten Betriebskosten. Nicht dazu gehören Heizung, Warmwasser, Strom und Kosten für Garage oder Stellplatz. Liegt dieser Betrag über dem Höchstbetrag der Mietenstufe VI, zählt nur der Höchstbetrag. Die tatsächliche Heizkostenabrechnung ersetzt die gesetzliche Heizkostenkomponente nicht und darf die Kaltmiete nicht künstlich aufblähen.
Definition für den Antrag
Wohngeld rechnet nicht mit dem Betrag, der monatlich vom Konto abgeht, wenn darin Wärme, Strom oder ein Parkplatz stecken. Ausgangspunkt ist die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete (Grundmiete) plus kalte Betriebskosten, die unabhängig vom Verbrauch von Wärme und Strom umgelegt werden.
Diese Größe wird anschließend auf den Höchstbetrag gekappt. Die Tabelle der Stufe VI steht unter Höchstbeträge. Wie sie in die Formel eingeht, erklärt die Berechnung.
Was in die Bruttokaltmiete gehört
Typische Bestandteile, soweit sie im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung der Kaltmiete zugeordnet sind:
- die vereinbarte Grundmiete (Nettokaltmiete)
- Wasser und Entwässerung, soweit nicht über Warmwasser abgerechnet
- Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
- Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege
- Allgemeinstrom für Flur und Außenbeleuchtung, nicht der Wohnungsstrom
- Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, soweit umlagefähig
- Grundsteueranteil der Mieterseite, soweit als Betriebskosten ausgewiesen
Was ausdrücklich draußen bleibt
Die folgenden Positionen gehören nicht zur Bruttokaltmiete und dürfen im Antrag nicht in die Miete hineingerechnet werden:
- Heizung und Brennstoff, auch als monatliche Vorauszahlung
- Warmwasser, soweit gesondert ausgewiesen oder in der Heizkostenabrechnung enthalten
- Haushaltsstrom in der Wohnung
- Garage, Stellplatz, Tiefgarage, auch wenn derselbe Vertrag sie ausweist
- Kabel, Internet oder ähnliche Zusatzleistungen, die nicht kalte Betriebskosten sind
- Möblierungszuschläge, soweit sie nicht Teil der Grundmiete, sondern gesondert vereinbart sind
Vertrag, Abrechnung und Zahlungsbeleg
Weicht der monatliche Abbuchungsbetrag von der Summe aus Grundmiete und kalten Betriebskosten ab, zählt die wohngeldrechtliche Aufteilung, nicht der Kontoauszug allein. Eine aktuelle Mietbescheinigung oder die letzte Betriebskostenabrechnung macht die Trennung sichtbar.
Nach einer Mieterhöhung ändert sich die Bruttokaltmiete erst, wenn die neue Grundmiete oder die neue Vorauszahlung wirksam ist. Welche Belege das Amt erwartet, steht unter Unterlagen.
Untermiete, WG und möblierte Wohnung
In der Untermiete ist die an die Hauptmietpartei gezahlte Kaltmiete maßgeblich – ohne durchlaufende Heiz- und Stromanteile, soweit sie erkennbar sind. In der Wohngemeinschaft zählt der eigene Anteil, nicht die Gesamtmiete des Hauptvertrags, wenn getrennte Haushalte vorliegen.
Bei möbliertem Wohnraum gehört ein untrennbarer Möblierungsanteil oft zur Grundmiete. Ein gesondert ausgewiesener Stellplatz bleibt außen vor. Die Haushaltsabgrenzung steht unter Haushaltsmitglieder.
Kappung und Leistungsart
Die Bruttokaltmiete ist die Eingangsgröße des Mietzuschusses. Beim Lastenzuschuss tritt die Belastung an ihre Stelle; die Höchstbeträge sind dieselben. Übersteigt die Bruttokaltmiete den Tabellenwert, fließt nur der Höchstbetrag plus Energiekomponenten in die Formel.
Eine sehr hohe Kaltmiete steigert das Wohngeld also nicht unbegrenzt. Umgekehrt kann eine moderate Miete unter dem Höchstbetrag zusammen mit niedrigem Einkommen einen Zuschuss tragen. Die Logik der Höhe bleibt an die drei Faktoren gebunden.
Häufige Zuordnungsfehler
Wer die gesamte Dauerrechnung als „Miete“ einträgt, vermischt Kaltmiete und Energie. Das verzerrt die Kappung und führt zu Rückfragen. Wer umgekehrt kalte Betriebskosten weglässt, setzt die Miete zu niedrig an.
Unklare Verträge klärt die Behörde anhand der Unterlagen, nicht anhand einer Schätzung. Für Wohnraum in Frankfurt am Main entscheidet das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main. Begriffe erläutert das Lexikon.
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