Mietzuschuss: Wohngeld für gemieteten Wohnraum

Stand: August 2026

Mietzuschuss ist Wohngeld für Haushalte, die Wohnraum mieten und die Miete selbst tragen. Das gilt für Hauptmiete und in der Regel für Untermiete. Anrechenbar ist die Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe VI, ergänzt um Heizkosten- und Klimakomponente. Einkommen, Vermögen und Haushaltsgröße folgen denselben Regeln wie beim Lastenzuschuss. Wer selbst genutztes Eigentum bewohnt, beantragt nicht Mietzuschuss, sondern Lastenzuschuss.

Leistungsart nach der Wohnform

Das Wohngeldgesetz kennt zwei Leistungsarten. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer Lastenzuschuss. Die Formel, die Freibeträge und die Ausschlüsse sind dieselben; unterschiedlich ist nur, welche Wohnkosten in die Rechnung eingehen.

Ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, klären zuerst die Voraussetzungen. Die Höhe folgt den drei Faktoren unter Höhe.

Wer Mietzuschuss beantragen kann

Antragsberechtigt ist, wer in Frankfurt am Main Wohnraum mietet, ihn selbst nutzt und die Miete trägt. Das erfasst Hauptmietverhältnisse und typische Untermietverhältnisse, wenn ein eigener, abgrenzbarer Mietanteil besteht.

  • Hauptmieterinnen und Hauptmieter einer Wohnung oder eines Hauses
  • Untermietende mit eigenem Vertrag und eigenem Zahlweg
  • Wohngemeinschaften, soweit jede Person einen eigenen Haushalt mit eigenem Anteil bildet
  • Haushalte in öffentlich gefördertem Wohnraum, sofern kein vorrangiger Ausschluss greift

Welche Miete in die Rechnung eingeht

Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete: vereinbarte Grundmiete plus kalte Betriebskosten. Heizung, Warmwasser, Strom und Stellplatz bleiben außen vor. Übersteigt die Kaltmiete den Höchstbetrag der Stufe VI, zählt nur der Höchstbetrag.

Heizkosten- und Klimakomponente treten zusätzlich hinzu; sie stecken nicht in den Grundwerten der Anlage 1. Siehe Heizkosten und Höchstbeträge.

Untermiete und Wohngemeinschaft

In der Untermiete zählt der an die Hauptmietpartei gezahlte Kaltmietanteil, nicht automatisch die Gesamtmiete des Hauptvertrags. In der Wohngemeinschaft mit getrennten Kassen stellt häufig jede Person einen eigenen Antrag über den eigenen Anteil.

Teilen Paare oder Familien denselben Vertrag und dasselbe Budget, liegt ein gemeinsamer Haushalt nahe. Die Abgrenzung steht unter Haushaltsmitglieder. Eine Übersicht der Lebenslagen bietet Für wen.

Wann Mietzuschuss ausscheidet

Der Mietzuschuss entfällt, wenn eine vorrangige Leistung die Wohnkosten bereits trägt – insbesondere Bürgergeld oder Grundsicherung mit Kosten der Unterkunft. Alleinstehende Studierende und Auszubildende scheiden oft aus, wenn BAföG oder BAB dem Grunde nach möglich ist.

Details: Bürgergeld, BAföG, Transferleistungen. Erhebliches Vermögen sperrt unabhängig von der Mietart.

Unterlagen und Antragsweg

Zum Mietzuschuss gehören Mietvertrag, Nachweise der letzten Mietzahlungen und eine erkennbare Aufteilung in Kaltmiete und übrige Posten. Dazu kommen Einkommens- und Identitätsnachweise aller Haushaltsmitglieder. Die filterbare Liste steht unter Unterlagen.

Zuständig für Wohnraum in Frankfurt am Main ist das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main. Den Weg beschreibt der Antrag, den ersten Zugang der Erstantrag.

Nach der Bewilligung

Eine Mieterhöhung ändert die anrechenbare Miete erst, wenn sie wirksam ist und – soweit nötig – mitgeteilt oder in einem neuen Antrag abgebildet wird. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist die Weiterleistung erforderlich.

Wer vom Mieten ins selbst genutzte Eigentum wechselt, wechselt die Leistungsart zum Lastenzuschuss. Die drei Faktoren der Berechnung bleiben dieselben. Begriffe sammelt das Lexikon.

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Häufige Fragen

Mietzuschuss ist die Leistungsart des Wohngelds für Mieterhaushalte. Die andere Leistungsart ist der Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum.

Ja, wenn sie den Wohnraum selbst nutzen, einen eigenen Mietanteil tragen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Legen Sie Unter- und Hauptmietvertrag vor.

Nein. Nur die Bruttokaltmiete. Heizung, Warmwasser, Strom und Stellplatz werden herausgerechnet. Siehe Bruttokaltmiete.

Erwerbstätigkeit schließt Mietzuschuss nicht aus. Geprüft werden Einkommen, Haushalt, Vermögen und die anrechenbare Miete. Siehe Erwerbstätige.

Mit Kosten der Unterkunft im Bürgergeld ist Mietzuschuss in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen stehen unter Bürgergeld.

Ja. Ganz Frankfurt am Main liegt in der Mietenstufe VI. Unterschiede entstehen über die tatsächliche Kaltmiete und den Haushalt, nicht über eine andere Stufe.

An das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, weil sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Wohnung richtet.

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