Wohngeld für Untermieterinnen und Untermieter in Frankfurt

Stand: August 2026

Ja, Untermieterinnen und Untermieter können in Frankfurt Wohngeld erhalten, wenn sie den Wohnraum selbst nutzen, die Untermiete selbst tragen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Die Behörde verlangt in der Regel Untermietvertrag, Hauptmietvertrag und eine Wohnraumskizze. Anrechenbar ist die eigene Untermiete als Bruttokaltmiete, nicht die Miete der Hauptmietpartei für die ganze Wohnung.

Untermiete in einer teuren Stadt

Untermiete ist in Frankfurt verbreitet: ein Zimmer bei der Hauptmietpartei, ein möbliertes Apartment, ein Teil einer größeren Wohnung. In der Mietenstufe VI gilt für eine Person ein Höchstbetrag von 615 Euro. Viele Untermieten für ein Zimmer liegen darunter und können vollständig einfließen. Teure möblierte Wohnungen überschreiten die 615 Euro; der übersteigende Teil bleibt unberücksichtigt.

Möblierungszuschläge und Leistungen, die über das Wohnen hinausgehen, gehören nicht zur Miete im wohngeldrechtlichen Sinn. Die Abgrenzung steht unter Bruttokaltmiete. Allgemein: Höhe, Voraussetzungen. Die WG-Lage: Wohngemeinschaft.

Zwei Verträge und die Wohnraumskizze

Die Frankfurter Praxis verlangt typischerweise drei Nachweise zur Wohnung: den Untermietvertrag, den Hauptmietvertrag der Hauptmieterin oder des Hauptmieters und eine Wohnraumskizze. Die Skizze zeigt Größe und Bezeichnung der Räume sowie, wer welche Räume nutzt. Ohne diese Unterlagen kann die Behörde nicht prüfen, welcher Teil der Wohnung Ihnen überlassen ist und ob die angegebene Untermiete dazu passt.

Sie müssen den Raum selbst bewohnen und die Untermiete selbst zahlen. Eine nur auf dem Papier bestehende Untermiete trägt den Anspruch nicht. Der Mietzuschuss folgt im Übrigen denselben Einkommensregeln wie bei der Hauptmiete.

Welche Unterlagen Untermieter typischerweise vorlegen

Untermietvertrag, Hauptmietvertrag, Wohnraumskizze, Nachweise der letzten beiden Mietzahlungen, aktuelle Mietbescheinigung oder Änderungsmitteilung, Einkommensnachweise und Ausweis. Die filterbare Liste mit der Lebenslage Untermiete steht unter Unterlagen.

Den Antrag nimmt das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, entgegen. Zuständig ist der Ort der untervermieteten Wohnung.

Beispiel: Ein Zimmer zur Untermiete

Beispiel zur Einordnung, kein Bescheid: Eine Person mietet in Sachsenhausen ein Zimmer zur Untermiete und zahlt 495 Euro Bruttokaltmiete. Der Höchstbetrag der Stufe VI für eine Person liegt bei 615 Euro. Die gesamte Untermiete liegt darunter und kann daher in voller Höhe einfließen. Das Einkommen besteht aus einem Teilzeitgehalt. Hauptmietvertrag und Skizze belegen, dass das Zimmer der antragstellenden Person überlassen ist.

Ob Wohngeld gezahlt wird, hängt vom Einkommen ab – eine Euro-Höhe nennt erst der Bescheid. Weitere Lagen: Wohngemeinschaft, Teilzeit, Zuwanderung. Weiter: Antrag, Unterlagen, Höhe, Voraussetzungen.

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Häufige Fragen

In der Regel nein. Die Behörde verlangt zusätzlich den Hauptmietvertrag und eine Wohnraumskizze. Ohne diese Nachweise bleibt unklar, welcher Raum Ihnen überlassen ist.

Größe und Bezeichnung der Räume sowie, wer welche Räume nutzt. Ein einfacher, maßstäblich nachvollziehbarer Grundriss genügt in der Praxis oft.

Nein. Anrechenbar ist Ihre Untermiete. Die Hauptmietpartei zieht Ihren Anteil bei ihrem eigenen Antrag ab, falls sie selbst Wohngeld beantragt.

Vergütungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, bleiben außer Betracht. Ein ausgewiesener Möblierungszuschlag gehört in der Regel nicht zur Bruttokaltmiete.

Die Behörde braucht schriftliche Nachweise. Ohne Untermietvertrag und Hauptvertrag ist die Prüfung regelmäßig nicht möglich. Eine nachträgliche schriftliche Bestätigung kann helfen.

Wenn Sie untervermieten, ja: zwei Verträge plus Skizze. Teilen Sie sich den Hauptvertrag, folgt die Lage eher der Seite Wohngemeinschaft.

An das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, zusammen mit dem Antrag. Die Checkliste: Unterlagen.

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