Umzug und Wohngeld in Frankfurt
Stand: August 2026
Ein Umzug des gesamten Haushalts beendet in der Regel den laufenden Wohngeld-Bescheid, weil die Leistung an die bisherige Wohnung gebunden ist. Für die neue Wohnung in Frankfurt stellen Sie einen neuen Antrag beim Amt für Wohnungswesen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Wohnung, nicht nach dem früheren Wohnort. Auch ein Umzug innerhalb Frankfurts löst einen neuen Antrag aus.
Warum der laufende Bescheid endet
Wohngeld wird für eine bestimmte Wohnung und einen bestimmten Haushalt bewilligt. Zieht der gesamte Haushalt aus, entfällt die Grundlage des bisherigen Bescheids. Die Zahlung für die alte Wohnung endet mit dem Auszug; ein automatisches „Mitnehmen“ des Betrags in die neue Wohnung gibt es nicht.
Das gilt beim Zuzug nach Frankfurt ebenso wie beim Umzug von Sachsenhausen nach Höchst oder von einer Mietwohnung in selbst genutztes Eigentum. Die neue Wohnung braucht einen eigenen Antrag mit aktuellen Nachweisen zu Miete oder Belastung, Einkommen und Haushaltszusammensetzung.
Zuzug nach Frankfurt
Wer nach Frankfurt am Main zieht, stellt den Antrag bei der Behörde, die für die neue Wohnung zuständig ist – nicht bei der früheren Wohngeldstelle. Für Wohnraum im Stadtgebiet ist das Amt für Wohnungswesen in der Adickesallee zuständig. Details zur örtlichen Zuständigkeit stehen unter Zuständigkeit.
Legen Sie den neuen Mietvertrag oder die Unterlagen zum Eigentum vor sowie Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder. Den bisherigen Bescheid einer anderen Stadt können Sie zur Orientierung beilegen; er ersetzt den Frankfurter Antrag nicht. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, prüft Frankfurt neu – unter anderem wegen der Mietenstufe VI.
Umzug innerhalb Frankfurts
Auch wenn sich die Behörde nicht ändert, ist ein Wohnungswechsel im Stadtgebiet ein neuer Sachverhalt. Die anrechenbare Bruttokaltmiete, die Wohnfläche und oft die Zahl der Räume ändern sich. Deshalb endet der bisherige Bewilligungszeitraum für die alte Wohnung, und Sie beantragen Wohngeld für die neue Adresse.
Teilen Sie den geplanten Umzug möglichst vor dem Auszug mit. So kann die Behörde die letzte Zahlung für die alte Wohnung und den Beginn für die neue Wohnung zuordnen. Eine lückenlose Zahlung ist nicht zugesichert; Wohngeld für die neue Wohnung wirkt in der Regel ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingeht und Sie die Wohnung nutzen.
Nur ein Teil des Haushalts zieht um
Verlässt eine Person die Wohnung, während andere bleiben, endet der Bescheid nicht automatisch wie beim Gesamtumzug. Es ändert sich die Zahl der Haushaltsmitglieder und oft das Gesamteinkommen. Das kann die Höhe senken oder den Anspruch entfallen lassen – oder, wenn eine Person mit eigenem Einkommen auszieht, die Leistung für die Verbliebenen erhöhen.
Solche Änderungen unterliegen der Mitteilungspflicht. Je nach Lage genügt ein Änderungsantrag, oder die Verbliebenen bzw. die fortziehende Person stellen einen eigenen Antrag. Typische Fälle sind Trennung und Auszug eines Kindes; zur Trennung siehe die Seite Trennung.
Wegzug aus Frankfurt
Verlegen Sie den Wohnsitz aus dem Stadtgebiet, endet die Zuständigkeit Frankfurts mit dem Auszug. Den laufenden Bescheid müssen Sie beenden bzw. der Behörde den Wegzug mitteilen. Für die neue Wohnung ist die Wohngeldstelle der dortigen Gemeinde zuständig; Mietenstufe und Höchstbeträge können abweichen.
Zahlen, die für Frankfurt galten, lassen sich nicht übertragen. Stellen Sie den neuen Antrag am Zielort möglichst im Monat des Einzugs, damit keine Lücke entsteht, die sich nicht mehr schließen lässt.
Was Sie der Behörde mitteilen und vorlegen
Zum Umzug gehören in der Regel das Auszugs- und Einzugsdatum, die neue Anschrift, der neue Mietvertrag oder die Eigentumsnachweise und aktuelle Einkommensbelege. Bei Untermiete kommen Untermietvertrag und Wohnraumskizze hinzu. Die Checkliste steht unter Unterlagen.
Wer bereits Wohngeld bezieht, erfüllt mit der Mitteilung die Pflicht aus dem Bescheid. Wer neu nach Frankfurt kommt, startet mit dem Erstantrag. Nach der Entscheidung gilt wieder ein eigener Bewilligungszeitraum; vor dessen Ende denken Sie an die Weiterleistung.
| Situation | Typische Folge |
|---|---|
| Gesamter Haushalt zieht innerhalb Frankfurts um | Laufender Bescheid endet; neuer Antrag für die neue Wohnung |
| Zuzug nach Frankfurt | Antrag beim Amt für Wohnungswesen; frühere Bescheide gelten nicht weiter |
| Wegzug aus Frankfurt | Zuständigkeit wechselt; Mitteilung und Antrag am neuen Wohnort |
| Nur eine Person zieht aus oder ein | Haushaltsänderung; Mitteilung, oft kein komplett neuer Erstantrag |
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