Wohngeld für Auszubildende in Frankfurt
Stand: August 2026
Auszubildende können in Frankfurt Wohngeld erhalten, wenn ihnen Berufsausbildungsbeihilfe nicht dem Grunde nach zusteht oder wenn sie mit Haushaltsmitgliedern zusammenwohnen, die nicht unter denselben Ausschluss fallen. Alleinlebende Azubis mit BAB-fähiger Ausbildung sind häufig ausgeschlossen – auch ohne ausgezahlte BAB. Wohnen sie bei den Eltern, kann der Haushalt als Ganzes prüfbar sein. Ausbildungsvergütung zählt zum Einkommen.
Ausbildungsvergütung und Frankfurter Miete
Die Ausbildungsvergütung liegt oft deutlich unter einem Vollzeitlohn, die Mieten in Frankfurt in der Mietenstufe VI. Ein allein gemietetes Zimmer oder eine kleine Wohnung kann den Höchstbetrag von 615 Euro für eine Person erreichen. Trotzdem steht am Anfang derselbe Filter wie bei Studierenden: die Gesetzeskonkurrenz zu Ausbildungsförderung.
Wer den Filter passiert, wird nach Vergütung, Haushaltsgröße und Bruttokaltmiete geprüft. Die Parallelregel fürs Studium steht unter Studierende und BAföG. Allgemein: Voraussetzungen, Höhe.
BAB dem Grunde nach – analog zu BAföG
Kein Wohngeldanspruch besteht, wenn allen Haushaltsmitgliedern Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zusteht oder zustünde. Das gilt auch, wenn der Höhe nach nichts gezahlt wird. Ausnahme: Die Leistung würde ausschließlich als Darlehen erbracht. Viele betriebliche Ausbildungen sind BAB-fähig, sobald die oder der Auszubildende nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt.
Wohnen Azubis bei den Eltern oder mit einer erwerbstätigen Partnerin oder einem Partner, sind nicht alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach förderungsberechtigt. Dann kann der Haushalt Wohngeld prüfen lassen; die Ausbildungsvergütung fließt als Einkommen ein. Eine Ausbildung, die BAB nicht erfasst, fällt ebenfalls aus dem Ausschluss.
Welche Unterlagen Auszubildende typischerweise vorlegen
Neben Mietvertrag oder Angaben zur Wohnung der Eltern, Mietzahlungen und Ausweis braucht die Behörde den Ausbildungsvertrag, Nachweise der Ausbildungsvergütung und – soweit vorhanden – den BAB-Bescheid oder die Begründung, warum dem Grunde nach kein Anspruch besteht. Einkommen aller Haushaltsmitglieder gehört dazu. Die Liste steht unter Unterlagen.
Den Antrag nimmt das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, entgegen. Zuständig ist der Ort der Wohnung.
Beispiel: Azubi im Haushalt eines Elternteils
Beispiel zur Einordnung, kein Bescheid: Eine Auszubildende lebt mit einem Elternteil und einem jüngeren Geschwisterkind in Höchst. Die Bruttokaltmiete beträgt 910 Euro. Der Höchstbetrag der Stufe VI für drei Personen liegt bei 887 Euro. In die Berechnung fließen daher höchstens 887 Euro ein; 23 Euro bleiben unberücksichtigt. Das Einkommen besteht aus dem Gehalt des Elternteils und der Ausbildungsvergütung.
Weil nicht allen Haushaltsmitgliedern BAB dem Grunde nach zusteht, greift der Ausschluss nicht automatisch. Eine Euro-Höhe nennt erst der Bescheid. Weitere Lagen: Studierende, Familien, BAföG. Weiter: Antrag, Unterlagen, Höhe, Voraussetzungen.
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